Die CBRN(EX)- Abwehr gliedert sich in 3 Bereiche
Bereich 1 = die Kommunale / örtliche Gefahrenabwehr = Zuständig ist die Gemeinde und der Landkreis gemäß der Risicoklasse BT 1-4 und ABC 1-4 (neu ABC 1-3)
Bereich 2 = Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz = Zuständig ist der Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde
Bereich 3 = Gefahrenabwehr im Zivilschutz / Bevölkerungsschutz Zuständig ist die Gemeinde, der Landkreis und der Bund