In der Struktur der Kreisbrandinspektion erfüllt der KBM Sicherheit die Aufgabe, rechtsaufsichtlich auf die Feuerwehren der Städte und Gemeinden einzuwirken, um die Einhaltung der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) sicher zu stellen.

Hauptsächliche Aufgaben:

  • Schnittstelle Landratsamt / Kreisbrandinspektion / FUK ( Feuerwehrunfallkasse) / Städte und Gemeinden / Führungskräfte der Feuerwehren / Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren
  • Kontrolle Einhaltung der Vorschriften stichpunktartig im Dienst (Ausbildung/Übung) sowie auch im Einsatz der Feuerwehren
  • Unterstützung und Ansprechpartner der Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehren
  • Auswertung Unfallgeschehen mit den betreffenden Aufgabenträgern sowie auf Landkreisebene
  • Erkennen und Reaktion auf Unfallschwerpunkte im Landkreis
  • Einholen und Weitergabe von Informationen und Neuerungen
  • Ansprechpartner u. a. für bauliche Angelegenheiten bzgl. UVV
  • Mitwirkung bei Konzepten der Kreisbrandinspektion
  • Mitarbeit Führungsgruppe / STAB / TEL der Kreisbrandinspektion / FME Rufbereitschaft

Wichtige Regelwerke und Vorschriften:

  • UVV, ThürBKG, ThürFwOrgVO
  • FwDV, GG, BGB, StgB, StVO, StVZO, UVV, GUV