In der Struktur der Kreisbrandinspektion erfüllt der KBM Sicherheit die Aufgabe, rechtsaufsichtlich auf die Feuerwehren der Städte und Gemeinden einzuwirken, um die Einhaltung der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) sicher zu stellen.
Hauptsächliche Aufgaben:
- Schnittstelle Landratsamt / Kreisbrandinspektion / FUK ( Feuerwehrunfallkasse) / Städte und Gemeinden / Führungskräfte der Feuerwehren / Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren
- Kontrolle Einhaltung der Vorschriften stichpunktartig im Dienst (Ausbildung/Übung) sowie auch im Einsatz der Feuerwehren
- Unterstützung und Ansprechpartner der Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehren
- Auswertung Unfallgeschehen mit den betreffenden Aufgabenträgern sowie auf Landkreisebene
- Erkennen und Reaktion auf Unfallschwerpunkte im Landkreis
- Einholen und Weitergabe von Informationen und Neuerungen
- Ansprechpartner u. a. für bauliche Angelegenheiten bzgl. UVV
- Mitwirkung bei Konzepten der Kreisbrandinspektion
- Mitarbeit Führungsgruppe / STAB / TEL der Kreisbrandinspektion / FME Rufbereitschaft
Wichtige Regelwerke und Vorschriften:
- UVV, ThürBKG, ThürFwOrgVO
- FwDV, GG, BGB, StgB, StVO, StVZO, UVV, GUV