In diesem Bereich ist eine Übersicht der vom Landkreis getragenen Fahrzeuge zu sehen. Weiterhin können Feuerwehren hier von ihnen vorgehaltene Sondertechnik bzw. Geräte melden. Diese Übersicht soll dann den anderen Feuerwehren und Institutionen die Möglichkeit bieten, sich im Bedarfsfall über die Verfügbarkeit von Sondertechnik zu informieren. In den Datensätzen kann eine entsprechende Erreichbarkeit angeben werden um diese kurzfristig bereitstellen zu können.
Über die letzten drei Jahrzehnte hinweg wurde immer wieder Fahrzeuge durch den Landkreis Sonneberg bzw. den Alt-Kreis Neuhaus, das Land Thüringen bzw. den Bund beschafft. Hier haben wir einmal den Bestand an Fahrzeugen dargestellt, welche aktuell auf den Landkreis zugelassen sind.
Die Landkreise haben eine umfangreiche Technische Ausstattung für die Aufgaben des Katastrophenschutzes vorzuhalten. Welche Fahrzeuge und Einrichtungen aufzustellen sind regelt die Thüringer Katastrophenschutzverordnung aus 201ThürKatSVO). So sind im Landkreis Sonneberg eine Führungseinheit, zwei Einsatzzüge der Feuerwehr, der Gefahrgutzug und ein Sanitäts- und Betreuungszug aufzustellen.